Beim Verkauf sollte der Ankäufer dem Verkäufer immer den Feingoldgehalt der betreffenden Schmuckstücke nennen. Beispielsweise heißt dies bei einem Gegenstand aus 585er Gold, dass der Feingoldgehalt bei 58,5 Prozent, gemessen am Gesamtgewicht des Schmuckstücks, liegt.

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